Objektbeschreibung
Bei dem Immobilienangebot handelt es sich um ein großzügiges Grundstück mit einer Fläche von ca. 6.729 m², das mit einem Wochenendhaus bebaut ist. Die Immobilie befindet sich in einem abgelegenen Wochenendgebiet und ist von dichtem Baumbestand umgeben, wodurch sich eine naturnahe und ruhige Umgebung ergibt.
Das Wochenendhaus verfügt schätzungsweise über eine Wohnfläche von ca. 70 m²., wobei entsprechende Unterlagen zur Wohn- bzw. Nutzfläche nicht vorlagen. Die Immobilie wird derzeit noch genutzt und weist einen umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf auf. Aufgrund des bestehenden Zustands kann neben einer Sanierung auch ein Rückbau des Gebäudes und eine entsprechende Neugestaltung der Fläche in Betracht gezogen werden.
Eine zentrale Heizungsanlage sowie eine Elektrizitätsversorgung sind nicht vorhanden und die Beheizung erfolgt ausschließlich über einen Holzofen. Darüber hinaus besteht keine Anbindung an das öffentliche Kanalsystem. Aufgrund der großzügigen Grundstücksfläche stehen ausreichend Flächen für Außenstellplätze zur Verfügung.
Das Grundstück ist ausschließlich als Ausgleichsfläche bzw. im Rahmen der genehmigten Nutzung als Wochenendhaus vorgesehen - eine dauerhafte Wohnnutzung ist nicht zulässig.
Hinweis: Bei dem Immobilienangebot handelt es sich um einen hälftigen Miteigentumsanteil (1/2 MEA) an dem vorgenannten Grundstück.
Der Erwerb des vollständigen Grundstücks ist außerhalb einer Einigung der Miteigentümer ausschließlich im Wege einer Teilungsversteigerung möglich.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Lagebeschreibung
Duggendorf ist eine Gemeinde im oberpfälzischen Landkreis Regensburg und zählt zum Stichtag 31.12.2024 rund 1.535 Einwohner. Die Gemeinde ist verkehrstechnisch gut angebunden. Über den Autobahnanschluss AS 96 Laaber besteht eine direkte Anbindung an die Bundesautobahn A 3. Die örtliche Erschließung erfolgt über die Staatsstraßen St 2165 und St 2235. Darüber hinaus ist Duggendorf über zwei Buslinien des Regensburger Verkehrsverbunds (RVV) an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden.
Die ärztliche Grundversorgung ist in den umliegenden Gemeinden, insbesondere in Pielenhofen und Laaber, gewährleistet. Auch Lebensmittelmärkte und weitere Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs befinden sich in den benachbarten Gemeinden und sind von Duggendorf aus gut erreichbar.
Sonstiges
Bei Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher (n. §§ 656 b-d BGB) gilt: Die vereinbarte Provision wird hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Provisionsnachlässe zugunsten des Verkäufers wirken sich auch zugunsten des Käufers aus. Sie sind sodann bei der Rechnungstellung zu berücksichtigen.
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unserer Auftraggeber/Schuldner ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote sind nur für Sie, den Interessenten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Käuferprovision/Bearbeitungsgebühr zu ersetzen. Grundlage der Maklerprovision/Bearbeitungsgebühr ist der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis.
Doppeltätigkeit: Die immvert GmbH ist berechtigt, auch für den Verkäufer und den Grundpfandrechtsgläubiger entgeltlich tätig zu sein.
Datenschutz: Zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Dienstleistung ist eine elektronische Speicherung Ihrer persönlichen Daten vorgesehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche wir Ihnen auf Wunsch zusenden, sowie jederzeit über unsere Internetseite zur Verfügung stellen. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unseres Auftraggeber/Schuldner ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote sind nur für Sie, den Interessenten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Käuferprovision/Bearbeitungsgebühr zu ersetzen. Grundlage der Maklerprovision/Bearbeitungsgebühr ist der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis.