Objektbeschreibung
Bei dem angebotenen Objekt handelt es sich um eine architektonisch reizvolle Villa im Ortsteil Üplingen der Gemeinde Ausleben. Das leerstehende Gebäude besteht nach derzeitiger Einschätzung aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss sowie einem Dachgeschoss.
Bei der Immobilie handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Die besonderen Anforderungen des Denkmalschutzes sind bei sämtlichen geplanten Sanierungs-, Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen zu berücksichtigen und im Vorfeld mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Die architektonisch reizvolle Gestaltung und die historische Bausubstanz verleihen der Villa einen besonderen Charakter und machen das Objekt insbesondere für Interessenten interessant, die eine außergewöhnliche Immobilie mit individuellem Entwicklungspotenzial suchen.
Lagebeschreibung
Die Immobilie befindet sich im Ortsteil Üplingen der Gemeinde Ausleben im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt. Ausleben verfügt über rund 1.600 Einwohner, während Üplingen einen kleineren, ländlich geprägten Ortsteil der Gemeinde darstellt.
Die Gemeinde liegt etwa 50 km westlich von Magdeburg und rund 50 km östlich von Braunschweig. Die überregionale Verkehrsanbindung ist durch die Bundesautobahn A2 gewährleistet, die etwa 13 km nördlich erreichbar ist. Die Bundesstraße B245 verläuft rund 4 km nördlich von Üplingen und stellt eine weitere wichtige Verbindung in die umliegenden Städte und Gemeinden dar.
Die Immobilie befindet sich innerhalb einer ruhigen und ländlich geprägten Ortslage. Die Umgebung ist überwiegend durch Wohnbebauung und dörfliche Strukturen geprägt und bietet ein entsprechend ruhiges Wohnumfeld.
Die Infrastruktur in Üplingen selbst ist aufgrund der Größe des Ortsteils eingeschränkt. Weiterführende Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie Schulen, Kindertagesstätten, Ärzte und umfangreichere Einkaufsmöglichkeiten sind in den umliegenden Gemeinden und Städten erreichbar.
Sonstiges
Bei Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher (n. §§ 656 b-d BGB) gilt: Die vereinbarte Provision wird hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Provisionsnachlässe zugunsten des Verkäufers wirken sich auch zugunsten des Käufers aus. Sie sind sodann bei der Rechnungstellung zu berücksichtigen.
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unserer Auftraggeber/Schuldner ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote sind nur für Sie, den Interessenten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Käuferprovision/Bearbeitungsgebühr zu ersetzen. Grundlage der Maklerprovision/Bearbeitungsgebühr ist der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis.
Doppeltätigkeit: Die immvert GmbH ist berechtigt, auch für den Verkäufer und den Grundpfandrechtsgläubiger entgeltlich tätig zu sein.
Datenschutz: Zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Dienstleistung ist eine elektronische Speicherung Ihrer persönlichen Daten vorgesehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche wir Ihnen auf Wunsch zusenden, sowie jederzeit über unsere Internetseite zur Verfügung stellen. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unseres Auftraggeber/Schuldner ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote sind nur für Sie, den Interessenten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Käuferprovision/Bearbeitungsgebühr zu ersetzen. Grundlage der Maklerprovision/Bearbeitungsgebühr ist der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis.