Objektbeschreibung
- das Objekt selbst ist in einer engen Gasse inmitten eines Reihenhausblocks in der Ochsenfurter Kernstadt gelegen
- die Wohnfläche des Objekts beträgt ca. 119 m², das Baujahr ist ca. 1930
- das Wohnhaus verfügt über einen Balkon, aber keinen Garten, Hinterhof, Stellplätze, o.Ä.
- die Fassade und das Dach sind gepflegt und teilweise erneuert, die Fenster auf der Rückseite des Gebäudes sind alt und müssen ersetzt werden
- im Erdgeschoss befinden sich neben dem Heizöltankraum, noch ein Abstellraum und ein kleines WC (aktuell nicht genutzt)
- der Zugang zum Obergeschoss erfolgt über eine Wendeltreppe, ohne Wohnungstür
- im Obergeschoss befindet sich die Küche, das Bad, sowie ein Wohn- und ein Schlafzimmer
- im ausgebauten Dachgeschoss befinden sich zwei weitere Räume
- der Spitzboden ist nicht ausgebaut, kann aber als Abstellraum genutzt werden
- zu Fuß sind es nur wenige Minuten zum Main und diversen Einkaufsmöglichkeiten
- ein Energieausweis liegt uns derzeit nicht vor
Ausstattung
- zwei Öl Einzelöfen, aufgeteilt auf erstes Obergeschoss und Dachgeschoss
- Balkon an der Rückseite des Gebäudes, zugänglich über das Obergeschoss
- renoviertes Bad im Obergeschoss
- die Elektrik wurde ca. 2001 erneuert, im gleichen Jahr wurde das Dach neu gedeckt
- das Dach ist jedoch nicht isoliert
Lagebeschreibung
- Ochsenfurt ist eine fränkische Kleinstadt mit ca. 11.000 Einwohnern im südlichen Maindreieck
- Ochsenfurt liegt direkt am Main und ist nur etwa 26 km von Würzburg entfernt
- durch mehrere Bundesstraßen, die Autobahnen 3 & 7 und dem gut ausgebauten Schienennetz ist Ochsenfurt mit verschiedensten Verkehrsmitteln gut zu erreichen
- die Kleinstadt wurde bereits im Mittelalter erbaut und verfügt heute noch über im Original erhaltene historische Gebäude und Türme
- der Charme des Mittelalters spiegelt sich im Ortskern auch in den engen, verwinkelten Gassen und dem tpyischen Baustil des Mittelalters teilweise wieder
- Naherholung und sportliche Betätigung bieten vor allem die Rad- und Wanderwege entlang des Mains
Sonstiges
Bei Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher (n. §§ 656 a-d BGB) gilt: Die vereinbarte Provision wird hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Provisionsnachlässe zugunsten des Verkäufers wirken sich auch zugunsten des Käufers aus. Sie sind sodann bei der Rechnungstellung zu berücksichtigen.
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