Objektbeschreibung
Bei dem angebotenen Objekt handelt es sich um eine großzügige Villa auf einem weitläufigen Grundstück. Das Gebäude erstreckt sich über ein Erdgeschoss, zwei Vollgeschosse sowie ein derzeit nicht ausgebautes Dachgeschoss und ist vollständig unterkellert.
Das Erdgeschoss befindet sich in einem deutlich beeinträchtigten baulichen Zustand und weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Insbesondere sind Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung sowie sanierungsbedürftige Fußböden vorhanden. Eine umfassende Sanierung des Erdgeschosses ist daher erforderlich.
Die beiden Vollgeschosse weisen einen insgesamt renovierungsbedürftigen Zustand auf und bieten die Möglichkeit, die Räumlichkeiten im Rahmen entsprechender Sanierungsmaßnahmen nach eigenen Vorstellungen zu modernisieren und neu zu gestalten.
Das nicht ausgebaute Dachgeschoss bietet zusätzliches Ausbaupotenzial, vorbehaltlich der baurechtlichen und technischen Voraussetzungen.
Insgesamt handelt es sich um eine großzügige Immobilie mit erheblichem Sanierungs- und Entwicklungspotenzial. Insbesondere das große Grundstück sowie die vorhandene Gebäudestruktur bieten eine interessante Grundlage für eine individuelle Weiterentwicklung der Villa.
Lagebeschreibung
Die Immobilie befindet sich in einem Ortsteil der Stadt Neuhaus am Rennweg im Landkreis Sonneberg im Bundesland Thüringen. Der kleinere Ort mit rund 1.200 Einwohnern zeichnet sich insbesondere durch seine ruhige und angenehme Wohnlage aus.
Die Stadt Neuhaus am Rennweg liegt landschaftlich reizvoll im Thüringer Wald. Durch die Lage des Ortsteils etwa mittig zwischen Saalfeld und Sonneberg sind beide Städte gut erreichbar. Saalfeld liegt rund 24 km entfernt, Sonneberg ist in etwa 30 km Entfernung gelegen. Damit bestehen gute Möglichkeiten zur Anbindung an die umliegenden Städte und deren weiterführende Infrastruktur.
Die Immobilie befindet sich in einer schönen und ruhigen Wohnlage und bietet damit ein angenehmes Umfeld für eine überwiegend wohnwirtschaftliche Nutzung. Die naturnahe Umgebung und die vergleichsweise geringe Bebauungsdichte unterstreichen den Wohncharakter des Standortes.
Sonstiges
Bei Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher (n. §§ 656 b-d BGB) gilt: Die vereinbarte Provision wird hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Provisionsnachlässe zugunsten des Verkäufers wirken sich auch zugunsten des Käufers aus. Sie sind sodann bei der Rechnungstellung zu berücksichtigen.
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unserer Auftraggeber/Schuldner ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote sind nur für Sie, den Interessenten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Käuferprovision/Bearbeitungsgebühr zu ersetzen. Grundlage der Maklerprovision/Bearbeitungsgebühr ist der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis.
Doppeltätigkeit: Die immvert GmbH ist berechtigt, auch für den Verkäufer und den Grundpfandrechtsgläubiger entgeltlich tätig zu sein.
Datenschutz: Zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Dienstleistung ist eine elektronische Speicherung Ihrer persönlichen Daten vorgesehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche wir Ihnen auf Wunsch zusenden, sowie jederzeit über unsere Internetseite zur Verfügung stellen. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unseres Auftraggeber/Schuldner ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote sind nur für Sie, den Interessenten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Käuferprovision/Bearbeitungsgebühr zu ersetzen. Grundlage der Maklerprovision/Bearbeitungsgebühr ist der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis.