FAQs - häufig gestellte Fragen

Was ist ein Insolvenzverfahren?
Eine Insolvenz bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit. Wird nun ein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner eröffnet, werden folglich die vorhandenen Immobilien aufgrund ihrer hohen Wertigkeit von dem Insolvenzverwalter in die Insolvenzmasse aufgenommen (§ 21 InsO) und regelmäßig verwertet.
Was ist der Unterschied zu einem Zwangsversteigerungsverfahren?

In einem Insolvenzverfahren verkauft der Insolvenzverwalter das Immobiliarvermögen zunächst am freien Markt, also dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Falls sich diese Möglichkeit auf Grund verschiedener Faktoren als nicht empfehlenswert herausstellt, kann dies Anlass für eine Zwangsversteigerung werden.

Bei der Zwangsversteigerung handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, welches ein Insolvenzverwalter gem. § 172 ZVG oder ein betreibender Gläubiger beantragen kann, da aber der freie Verkauf oftmals kostengünstiger und schneller ist, sowie regelmäßig höhere Verwertungserlöse erzielt, wird dies nur in einigen Ausnahmefällen angewandt.

Welche Dienste und Leistungen können Sie von unserer Firma erwarten?

Die immvert GmbH verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Be- und Verwertung von Insolvenz- und Bankimmobilien. Im Laufe der Jahre wurden wir zuverlässiger Partner von über 250 Insolvenzverwaltern und Banken mit notleidenden Immobilienengagements.

Wir sorgen für den Komplettservice bei der Vermarktung von Insolvenzobjekten aller Art. Dies beinhaltet eine Besichtigung der Grundstücke, eine professionelle Beratung, kostenfreie Marktwertermittlung zur Erkennung von Chancen und Risiken, ggf. ein ausführliches Verkehrswertgutachten durch zertifizierte Sachverständige, Vermittlung unter den Beteiligten sowie die Verwertung der Insolvenzimmobilie /-grundstücke.

Welchen Vertrag schließen Sie mit der immvert GmbH?

Sie schließen mit der immvert GmbH einen erlaubnis- sowie provisionspflichtigen Maklervertrag nach § 34c GewO. Dieser verpflichtet Sie zur Zahlung einer Maklerprovision (§ 652-655 BGB), wenn Sie einen Kauf- oder Mietvertrag abschließen, der auf die Tätigkeit der immvert GmbH zurückzuführen ist.

Was bedeutet das neue „Bestellerprinzip“ für Sie?
Seit dem 23. Dezember 2020 hat sich die Rechtslage über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser für Verbraucher grundlegend geändert. Danach ist der Verkäufer dazu verpflichtet, mindestens die gleiche Höhe wie der Interessent des zu erstattenden Maklerlohns zu bezahlen (§ 656d BGB). Dies betrifft keine Gewerbeimmobilien oder juristische Personen.
Das neue Gebäude Energie Gesetz (GEG) – Was hat sich verändert?
Seitdem das Gebäude Energie Gesetz am 1. November 2020 in Kraft getreten ist, sind wir als Immobilienvermittler dazu verpflichtet, vorhandene Energieausweise anzufordern und diese bei Besichtigungen, Immobilieninseraten und Abschlüssen von Kaufverträgen vorzulegen (§ 80 Abs. 4 GEG und § 87 GEG).
Was sind die Voraussetzungen für das Zustandekommen des Maklervertrags mit der immvert GmbH?
Ein Maklervertrag mit der immvert GmbH kommt zustande, wenn der Kaufinteressent unter Kenntnisnahme der Provisionspflicht des Maklers maklertypische Leistungen in Anspruch nimmt (§ 652 BGB).
Was bedeutet das Widerrufsrecht für Sie?
Das Widerrufsrecht ist im § 355 BGB vermerkt. Es dient Ihnen als Schutz vor verbindlichen Bindungen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen durch den mit uns bereits geschlossenen Vertrag für Sie ergeben. Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen, den Maklervertrag zu widerrufen.
Ist das Anklicken der Widerrufsbelehrung, die Sie von uns als Bestätigung auf Ihre Anfrage erhalten, kostenpflichtig?
Nein. Sie sollten jedoch die Widerrufsbelehrung, die aus unserer versandten E-Mail hervorgeht, durchlesen und zur Kenntnis nehmen. Der Versand unserer Exposés ist für Sie ebenso gebührenfrei.
Wann steht Ihnen das Widerrufsrecht zu?
Ein Widerrufsrecht steht Ihnen zu, wenn der Vertrag als Fernabsatzvertrag (z.B. E-Mail, Internet, Telefon, Fax etc.) oder außerhalb der Geschäftsräume (gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB) zustande gekommen ist. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit dem Vertragsabschluss, wie es bereits angegeben wurde.
Wie können Sie das Widerrufsrecht anwenden?
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Wichtig ist die Ausübung vor Ablauf der Widerrufsfrist an die in der Widerrufsbelehrung enthaltenen Adresse.
Welche Auswirkungen hat der Widerruf für Sie?
Wenn Sie den vereinbarten Vertrag mit der immvert GmbH widerrufen möchten, sind Sie nicht mehr an die von Ihnen erklärte Willenserklärung gebunden. Folglich stellen wir unsere Tätigkeit für Sie ein.

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