In einem Insolvenzverfahren verkauft der Insolvenzverwalter das Immobiliarvermögen zunächst am freien Markt, also dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Falls sich diese Möglichkeit auf Grund verschiedener Faktoren als nicht empfehlenswert herausstellt, kann dies Anlass für eine Zwangsversteigerung werden.
Bei der Zwangsversteigerung handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, welches ein Insolvenzverwalter gem. § 172 ZVG oder ein betreibender Gläubiger beantragen kann, da aber der freie Verkauf oftmals kostengünstiger und schneller ist, sowie regelmäßig höhere Verwertungserlöse erzielt, wird dies nur in einigen Ausnahmefällen angewandt.
Die immvert GmbH verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Be- und Verwertung von Insolvenz- und Bankimmobilien. Im Laufe der Jahre wurden wir zuverlässiger Partner von über 250 Insolvenzverwaltern und Banken mit notleidenden Immobilienengagements.
Wir sorgen für den Komplettservice bei der Vermarktung von Insolvenzobjekten aller Art. Dies beinhaltet eine Besichtigung der Grundstücke, eine professionelle Beratung, kostenfreie Marktwertermittlung zur Erkennung von Chancen und Risiken, ggf. ein ausführliches Verkehrswertgutachten durch zertifizierte Sachverständige, Vermittlung unter den Beteiligten sowie die Verwertung der Insolvenzimmobilie /-grundstücke.
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