Erlöschen einer auf dem Gebiet der DDR bestellten Aufbaugrundschuld
BGH, Urt. v. 17.03.2022 – IX ZR 182/21
Die Kläger als vormaliger Eigentümer eines Grundstücks, welches mit Grundpfandrechten, hier Aufbaugrundschulden und Aufbauhypotheken aus der Zeit vor dem 03.10.1990, belastet war, verlangt vom Ersteher, gestützt auf § 50 Abs. 1 S. 1 ZVG, die Zahlung des Wertes dieser Grundpfandrechte nebst Zinsen, obwohl die gesicherten Forderungen vor der Versteigerun...