Objektbeschreibung
Das unbewohnte Wohnhaus befindet sich in einem teilrenovierten Zustand und wird als Einfamilienhaus mit angebundener Garage sowie zwei zusätzlichen Stellplätzen angeboten. Der Zugang zum Objekt erfolgt über das Erdgeschoss. Dort befinden sich die Hausanschlüsse mit Heizungsanlage und angebundenem Pelletlager sowie zwei weitere Räume, bestehend aus einem Durchgangszimmer und einem Badezimmer im Rohbauzustand. Aufgrund des mehrjährigen Leerstands sind mittlerweile vereinzelt Schimmelbildungen an den Wänden sichtbar.
Eine L-förmige, offene Geschosstreppe mit Kunststeinstufen verbindet das Erdgeschoss mit dem 1. Obergeschoss. Hier stehen eine Küche, ein Badezimmer mit Fenster, Badewanne, WC und Waschbecken zur Verfügung. Das Badezimmer wurde etwa im Jahr 2017 eingebaut und ist mit gefliestem Boden ausgestattet. Darüber hinaus befinden sich auf dieser Ebene drei weitere Individualräume.
Das 2. Obergeschoss bzw. Dachgeschoss ist über eine Einbau-Holztreppe erreichbar. Dort befindet sich eine großzügige Ausbaureserve, die sich über die gesamte Gebäudefläche erstreckt. Das Gebäude wurde in offener Bauweise errichtet.
Der südwestlich ausgerichtete und am Hang gelegene Garten ist auf drei Terrassenebenen angelegt. Auf der mittleren Ebene befindet sich ein Schuppen, die obere Terrasse verfügt über einen Kinderspielplatz und im unteren Terrassenbereich ist eine Sitzecke angelegt. Zusätzlich ist ein fest installierter Outdoor-Kamin beziehungsweise Grill direkt am Haus an eine weitere Terrasse angebunden.
Die Immobilie wurde teilweise nicht zeitgemäß teilmodernisiert. Eine Einfriedung des Grundstücks ist nicht vorhanden. Aufgrund der besonderen topografischen Lage sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
Das Grundstück ist über eine öffentliche Straße erschlossen. Wasser-, Strom- und Telefonanschlüsse sind vorhanden. Die Abwasserentsorgung erfolgt über einen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz.
Die offenen öffentlichen Lasten belaufen sich derzeit auf ca. 640 € und erhöhen sich quartalsweise um etwa 78 €.
Da es sich um eine Nachlassimmobilie handelt, sind bei der Kaufabwicklung besondere Rahmenbedingungen zu beachten.
Ausstattung
-Elektrischer Schaltkreis von Haus und Garage getrennt
-Pelletheizung von 2018
-Dachsanierung 2019 durchgeführt
-zweifach Isolierverglaste Kunststofffenster von 2017 oder Holzfenster von 1997, Rollläden teilweise vorhanden
-Satteldach mit Dachaufbauten in solider Holzkonstruktion
-Eindeckung mit roten Dachziegeln
-Dachdämmung vorhanden
-Dach wurde im Jahr ca. 2019 erneuert und präsentiert sich in entsprechend zeitgemäßem Zustand
Lagebeschreibung
-Ruhla befindet sich im Westen des Bundeslandes Thüringen im Wartburgkreis und gehört zur Region Thüringer Wald
-liegt zwischen den Städten Eisenach (ca. 18 km nördlich) und Schmalkalden (ca. 33 km südöstlich) und somit in einer landschaftlich geprägten Mittelgebirgsregion nahe dem Rennsteig
-Ruhla hat ca. 3.500 Einwohner
-über Eisenach besteht Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz, insbesondere an die Autobahn A4
-die Landeshauptstadt Erfurt ist etwa 50 km entfernt und erweitert die regionale Anbindung um weitere wirtschaftliche und administrative Funktionen
-in Bezug auf die öffentliche Verkehrsanbindung ist Ruhla überwiegend sekundär erschlossen: Der Anschluss erfolgt primär über das regionale Straßennetz sowie über den öffentlichen Nahverkehr mit Anbindung an den Bahnhof Eisenach
-die westthüringer Region ist traditionell durch Industrie geprägt gewesen (insbesondere Uhren‑ und Metallindustrie), befindet sich jedoch heute im Strukturwandel hin zu einem stärker touristisch und dienstleistungsorientierten Standort
-die Makrolage zeichnet sich durch eine ruhige Wohn‑ und Erholungsqualität, jedoch eine eingeschränkte direkte Verkehrsanbindung und periphere Stellung gegenüber größeren Wirtschaftszentren aus
-Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte, Restaurants sowie Schulen sind in der näheren Umgebung
-angeschlossen an eine innerörtliche Wohnstraße mit geringem Verkehrsaufkommen
Sonstiges
Bei Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher (n. §§ 656 b-d BGB) gilt: Die vereinbarte Provision wird hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Provisionsnachlässe zugunsten des Verkäufers wirken sich auch zugunsten des Käufers aus. Sie sind sodann bei der Rechnungstellung zu berücksichtigen.
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