Reform des Grundsteuergesetztes* - Teil 2

Zum 01.01.2025 wird die Reform des Grundsteuergesetzes in Kraft treten. Für die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte werden alle (Mit-)Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte bis Mitte 2022 zur Abgabe einer elektronischen Grundsteuerklärung durch das zuständige Lagefinanzamt aufgefordert. Dabei wird auf den Stichtag der ersten Hauptfestsetzung (hier: 01.01.2022) abgestellt. Wer zu diesem Zeitpunkt Eigentümer des Grundvermögens war, muss die Grundsteuererklärung abgegeben. Etwaige Änderungen nach dem 01.01.2022 sind erst für die Grundsteuer ab dem 01.01.2023 zu berücksichtigen.

Die Aufforderung der Finanzämter zur Abgabe der Steuererklärung kann durch öffentliche Bekanntmachung, bspw. im Amtsblatt, Internetseite der Behörde, oder direkte schriftliche Aufforderung erfolgen.

 In der Grundsteuererklärung sind – sofern zutreffend - folgenden Angaben zu tätigen, welche bspw. dem Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Katasterauszug, alten Grundsteuerbescheid, zu entnehmen sind:

  • Grundstücksart
  • Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
  • Nutzungsart
  • Baujahr bzw. Jahr der Kernsanierung
  • Flur, Flurstück
  • Gemarkung
  • Bodenrichtwert -> Ermittlung über BORIS
  • Eigentumsverhältnisse
  • bisheriges Einheitswert-Aktenzeichen

Die elektronische Grundsteuererklärung ist im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 beim Lagefinanzamt abzugeben. Die Erklärungen sind über die Steuer-Onlineplattform ELSTER einzureichen. Dazu wird ein Benutzerkonto benötigt, welches kostenlos beantragt werden kann. Auf Basis der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert sowie den – messbetrag und erlässt die Bescheide. Beide Bescheide sind die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommune. Ab dem 01.01.2025 wenden die Kommunen erstmals die auf Basis der neuen Grundsteuerwerte beruhenden Steuermessbeträge an und setzen die neue Grundsteuer fest. Bis dahin sind noch die Einheitswerte maßgeblich.

* Quellennachweis: www.lfst-rlp.de; www.buhl.de; www.bundesfinanzministerium.de; www.forum-verlag.com; www.grundsteuerreform.de

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